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   VG Dresden, 12.07.2004 - 1 K 1552/04   

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https://dejure.org/2004,39474
VG Dresden, 12.07.2004 - 1 K 1552/04 (https://dejure.org/2004,39474)
VG Dresden, Entscheidung vom 12.07.2004 - 1 K 1552/04 (https://dejure.org/2004,39474)
VG Dresden, Entscheidung vom 12. Juli 2004 - 1 K 1552/04 (https://dejure.org/2004,39474)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 09.11.1995 - C-465/93

    Atlanta Fruchthandelsgesellschaft und others (I) / Bundesamt für Ernährung und

    Auszug aus VG Dresden, 12.07.2004 - 1 K 1552/04
    a) Gemäß der Rechtsprechung des EuGH darf das nationale Gericht in Bezug auf einen nationalen Verwaltungsakt, der der Durchführung eines Rechtsaktes der Europäischen Union dient, dessen Gültigkeit Gegenstand eines Vorabentscheidungsverfahrens gemäß Art. 234 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft in der Fassung des Vertrages von Amsterdam vom 02.10.1997 [EGV] (BGBl. 1998 II S. 386, ber. BGBl. 1999 II S. 416) ist, einstweilige Anordnungen zur vorläufigen Gestaltung oder Regelung der streitigen Rechtspositionen oder -verhältnisse treffen ( EuGH, Urteil vom 09.11.1995, Az: C-465/93 , zit. nach Juris).

    Das Recht der Bürger, die Rechtmäßigkeit von Rechtsakten der Gemeinschaft vor den nationalen Gerichten inzident zu bestreiten und diese zur Befassung des EuGH mit Vorlagefragen zu veranlassen, wäre jedoch gefährdet, wenn die nationalen Gerichte nicht durch eine Aussetzung der Vollziehung bzw. den Erlass einstweiliger Anordnungen die vorläufige Unanwendbarkeit der betroffenen Rechtsakte der Gemeinschaft erreichen könnten (EuGH, Urteil vom 09.11.1995, a.a.O.).

    Maßgeblich ist daher, dass der Eintritt irreversibler Schäden möglich ist, die nicht wieder gutzumachen wären, wenn die Richtlinienbestimmungen für ungültig erklärt werden müssten (EuGH, Urteil vom 09.11.1995, a.a.O.).

    Zudem ist die Besonderheit der Situation der Antragstellerin in die erforderliche Abwägung einzubeziehen (EuGH, Urteil vom 09.11.1995, a.a.O.).

    Zu einer Vorlage gemäß Art. 234 EGV ist das erkennende Gericht, das über den Erlass einer einstweiligen Anordnung zu befinden hat, nur dann verpflichtet, wenn der EuGH mit der streitgegenständlichen Gültigkeitsfrage noch nicht befasst ist (EuGH, Urteil vom 09.11.1995, a.a.O.).

  • BVerwG, 03.11.1988 - 7 C 115.86

    Kontrolldichte

    Auszug aus VG Dresden, 12.07.2004 - 1 K 1552/04
    Rechtsbeziehungen zwischen Bürger und Staat sind daher grundsätzlich nicht als verfassungsrechtliche Streitigkeiten zu qualifizieren (BVerwG, Urteil vom 03.11.1988, BVerwGE 80, 355, 357 f. [BVerwG 03.11.1988 - 7 C 115.86] ; Bosch/Schmidt, Praktische Einführung in das verwaltungsgerichtliche Verfahren, 7. Aufl., S. 54; Kopp/Schenke, VwGO, 13. Aufl., § 40, Rn, 32 m.w.N,).

    Dies gilt selbst dann, wenn der Ausgang des Rechtsstreits wesentlich oder gar ausschließlich von der Auslegung und Anwendung einer Verfassungsnorm abhängt (BVerwG, Beschluss vom 13.08.1999, DÖV 1999, 1045 f. [BVerwG 13.08.1999 - 2 VR 1/99] ; BVerwG, Urteil vom 03.11.1988, BVerwGE 80, 355, 358).

  • EuGH, 13.12.1994 - C-306/93

    SMW Winzersekt / Land Rheinland-Pfalz

    Auszug aus VG Dresden, 12.07.2004 - 1 K 1552/04
    Darüber hinaus verweist der EuGH auf das Verbot, den Wesensgehalt des Grundrechts anzutasten ( EuGH, Urteil vom 13.12.1994, Az: C-306/93 , zit. nach juris).
  • EuGH, 20.06.1991 - C-39/90

    Denkavit Futtermittel / Land Baden-Württemberg

    Auszug aus VG Dresden, 12.07.2004 - 1 K 1552/04
    Die Verpflichtung, die in den Mischfuttermitteln enthaltenen Einzelfuttermittel in der absteigenden Reihenfolge ihrer Gewichtsanteile anzugeben, wurde von dem Gericht zur Erreichung dieser Ziele als angemessen und verhältnismäßig betrachtet ( EuGH, Urteil vom 20.06.1991, Az: C-39/90 , zit. nach Juris).
  • VG Düsseldorf, 06.05.2004 - 15 L 1218/04
    Auszug aus VG Dresden, 12.07.2004 - 1 K 1552/04
    Dieses "Produkt-Know-How" stellt eine eigentumsrechtliche Position dar, die dem Schutzbereich des gemeinschaftsrechtlich gewährleisteten Eigentumsrechts unterfällt (VG Düsseldorf, Beschluss vom 06.05.2004, Az: 15 L 1218/04, S. 5 f. des Beschlussabdrucks).
  • OVG Hamburg, 06.01.1997 - Bs III 157/96

    Zulassung zum Studium; Einstweiliger Rechtsschutz; Anordnungsgrund;

    Auszug aus VG Dresden, 12.07.2004 - 1 K 1552/04
    Die Antragstellerin hat es damit nicht versäumt, das ihr Mögliche zu tun, um die begehrte gerichtliche Entscheidung bis zum 01.07.2004 zu erhalten (zu dieser Voraussetzung z.B.: OVG Greifswald, Beschluss vom 29.01.1993, NVwZ-RR 1994, 334 f.; OVG Hamburg, Beschluss vom 06.01.1997, NVwZ-RR 1998, 314).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.01.1993 - 2 N 10/93

    Sammelbeschluß; Vorläufiger Rechtsschutz; Anordnungsgrund nach § 123 Abs. 1 S. 2

    Auszug aus VG Dresden, 12.07.2004 - 1 K 1552/04
    Die Antragstellerin hat es damit nicht versäumt, das ihr Mögliche zu tun, um die begehrte gerichtliche Entscheidung bis zum 01.07.2004 zu erhalten (zu dieser Voraussetzung z.B.: OVG Greifswald, Beschluss vom 29.01.1993, NVwZ-RR 1994, 334 f.; OVG Hamburg, Beschluss vom 06.01.1997, NVwZ-RR 1998, 314).
  • BVerwG, 07.02.1974 - III C 115.71
    Auszug aus VG Dresden, 12.07.2004 - 1 K 1552/04
    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn der Verpflichtete infolge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nach so langer Zeit nicht mehr geltend machen würde (Vertrauensgrundlage), der Verpflichtete tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt würde (Vertrauenstatbestand) und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (BVerwG, Urteil vom 07.02.1974, BVerwGE 44, 339, 343 f. [BVerwG 07.02.1974 - BVerwGIII C 115.71] ; VGH Kassel, Beschluss vom 04.08.1993, NVwZ 1994, 398 f.),.
  • BVerwG, 13.08.1999 - 2 VR 1.99

    Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz muß vor dem Berliner

    Auszug aus VG Dresden, 12.07.2004 - 1 K 1552/04
    Dies gilt selbst dann, wenn der Ausgang des Rechtsstreits wesentlich oder gar ausschließlich von der Auslegung und Anwendung einer Verfassungsnorm abhängt (BVerwG, Beschluss vom 13.08.1999, DÖV 1999, 1045 f. [BVerwG 13.08.1999 - 2 VR 1/99] ; BVerwG, Urteil vom 03.11.1988, BVerwGE 80, 355, 358).
  • VGH Hessen, 04.08.1993 - 1 TG 1460/93

    Verwirkung des sog Bewerbungsverfahrensanspruchs des in einem Auswahlverfahren

    Auszug aus VG Dresden, 12.07.2004 - 1 K 1552/04
    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn der Verpflichtete infolge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nach so langer Zeit nicht mehr geltend machen würde (Vertrauensgrundlage), der Verpflichtete tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt würde (Vertrauenstatbestand) und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (BVerwG, Urteil vom 07.02.1974, BVerwGE 44, 339, 343 f. [BVerwG 07.02.1974 - BVerwGIII C 115.71] ; VGH Kassel, Beschluss vom 04.08.1993, NVwZ 1994, 398 f.),.
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